Winterdienst
Wir entbinden Sie von der Räumpflicht!
Verschneite Wege, vereiste Oberflächen: Gesetzlich ist jeder Grundstücksbesitzer (oder Mieter) dazu verpflichtet die öffentlichen Flächen vor ihrem Gebäude schnee- und eisfrei zu halten. Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie, denn mal ehrlich: Wer hat Lust am vor der Arbeit Schnee zu schippen oder am frühen Morgen zu streuen. Oft ist dies auch gar nicht möglich, tagsüber zum Beispiel, wenn die meisten Menschen außer Haus sind.
Mit dem Räumen und Abstumpfen übernehmen wir auch die Haftung bei eventuellen Unfällen. Sollte sich also jemand, trotz unserer gewissenhaften Räumung, aufgrund der Winterwitterung auf Ihrem Gehweg verletzen, sind wir der Ansprechpartner für den Geschädigten.
Ob privat oder gewerblich – wir kommen gerne zu Ihnen und besprechen mit Ihnen die Details.
Schon gewusst? Um die Lärmbelastung zu reduzieren nutzen wir Schneeschieber aus Holz.
Kontakt
Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns gerne an: 0421 65 93 778
Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Termin zwecks Besprechung Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen ein gezieltes Angebot unterbreiten können.